Komunalvertretungen

Gemeindevertretungen:

Alle fünf Jahre wählen die Rauener ihre Gemeindevertretungen. Wofür ist sie zuständig? Kommunen, das heißt Gemeinden, haben das Recht auf eine eigene Vertretung. So regelt es das Grundgesetz in Artikel 28. Diese kommunalen Vertretungen arbeiten alle nach den gleichen Grundsätzen, haben aber unterschiedliche Namen. In Gemeinden heißen sie Gemeindevertretung. Die Gemeindevertretungen werden nicht einfach festgelegt, sondern von den Bürgerinnen und Bürgern aus Rauen gewählt. Im Land Brandenburg fin- den alle fünf Jahre Kommunalwahlen statt. Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ einer Gemeinde. Sie besteht aus dem oder der Bürgermeister/in und den Gemeindevertretern. In Brandenburg bestimmt die Kommunalverfassung die Verantwortlichkeiten. In § 2 Abs. 2 wird aufgeführt, welche Angelegenheiten von den Gemeinden zu erfüllen sind. Dazu zählen: die Entscheidung über Bauvorhaben, die Förderung privaten und genossenschaftlichen Bauens, die Förderung von Wirtschaft und Gewerbe, die Gewährleistung des öffentlichen Verkehrs, die Sicherung eines ausreichenden Breitbandzugangs, die Strom- und Wasserversorgung, die Abwasserwirtschaft, der soziale Wohnungsbau, die Gesundheitsversorgung und soziale Betreuung, die Sicherung von Freizeit- und Erholungsstrukturen, die Sicherung eines gerechten Zugangs zu Bildung und Kultur, Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, Schutz der Umwelt, Müllabfuhr.
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