Kindertagesstätten-Ausschuss

Kay Schnegulau, Marco Vorrath Das Zusammenwirken von nichtprofessionellen und professionellen Kräften, d.h. von Eltern, pädagogischen Fachkräften und Vertreter*-innen des Trägers einer Kita in einem Kita-Ausschuss eröffnet Chancen der Partizipation und der Mitverantwortung in der Kinderbetreuung. Eine wesentliche Voraussetzung des Gelingens ist die Bereitschaft aller Beteiligten zur gegenseitigen Akzeptanz unterschiedlicher Kompetenzen, un- terschiedlicher Sichtweisen und verschiedener Bedarfslagen, die in die Arbeit eines solchen Gremiums eingebracht werden. Der Kita-Ausschuss stellt neben anderen möglichen Formen der Elternbeteiligung ein demokratisches Gremium dar, in dem gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des Lebens der Kinder ihren Ausdruck findet. Um die o.g. Verantwortung aller Erziehungsträger an der Gestaltung des Lebens in der Kita zu gewährleisten, berät der Kindertagesstätten-Ausschuss im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen über alle Fragen, die die Betreuung der Kinder in der Kita berühren.
435